durch die Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. In Beratungsgesprächen kann sie Lösungsvorschläge bei Problemen anbieten, die/der Ratsuchende entscheidet aber auf jeden Fall selber, ob bzw. welche Schritte unternommen werden sollen.
Beratung aller TU-Angehörigen, insbesondere zu den Themen:
- Benachteiligungen bzw. sexuelle Belästigungen für alle Studierenden und Beschäftigten der TU Clausthal
- Karriereberatung für Frauen (u. a. Nachwuchswissenschaftlerinnen, Studentinnen)
- Gleichstellungsaspekte in Forschungsanträgen (inklusive die forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG)
- Diversity in Lehre