Aufgaben der Kommission für Gleichstellung
Nach §2 Abs. 2 der Ordnung zur Einrichtung der Senatskommissionen hat die Kommission für Gleichstellung die Aufgabe einen Gleichstellungsplan unter besonderer Berücksichtigung folgender Punkte zu erarbeiten:
- die Vereinbarkeit von Familie und persönlicher Lebenssituation mit Studium/Beruf für Frauen und Männer zu erleichtern;
- die Arbeitssituation für Frauen in allen Tätigkeitsfeldern zu verbessern;
- den Anteil der Frauen in allen Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen;
- Forschung und Lehre anzuregen, die der Chancengleichheit von Frauen und Männern Rechnung trägt.
Die Kommission für Gleichstellung kann weitere gleichstellungsfördernde Maßnahmen initiieren.
Nach § 16 Abs. 6 der Grundordnung der TU Clausthal schlägt die Kommission für Gleichstellung dem Senat die hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte vor.