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Rechtliche Grundlagen

Nach §16 Abs. 1 der Grundordnung der TU Clausthal vom 13. Juli 2014 und §2 der Ordnung zur Einrichtung der Senatskommissionen der TU Clausthal vom 24. Mai 2005 bildet der Senat der Technischen Universität Clausthal eine Kommission für Gleichstellung.