Rechtliche Grundlagen
Nach § 25 Abs. 3 und 4 der Grundordnung der TU Clausthal bilden die Gleichstellungsbeauftragten den Rat der Gleichstellungsbeauftragten. Vorsitzende ist die hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie vertritt den Rat gegenüber den Organen der Hochschule und nimmt die Aufgaben gem. § 42 Abs. 2 Satz 4 Niedersächsisches Hochschulegesetz (NHG) wahr. Alle nebenberuflichen Gleichstellungsbeauftragten sind untereinander gleichberechtigt, können sich gegenseitig vertreten und teilen die Aufgaben nach § 42 NHG untereinander auf.
Der Rat der Gleichstellungsbeauftragten wählt eine Vertreterin für die hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte.
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin dürfen der Personalvertretung nicht angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte oder als deren Vertreterin mit Personalangelegenheiten befasst sein.