Zum Hauptinhalt springen

Rechtliche Grundlagen

Zu den Grundlagen der Gleichstellungsarbeit zählen insbesondere folgende Gesetze:

Grundgesetz, Artikel 3:

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Weitere rechtliche Grundlagen bilden:

Sonstige Regelungen zu der Gleichstellungsarbeit sind an der TU Clausthal in der Grundordnung der TU Clausthal geregelt.