Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet einen umfassenden Zugang und Chancen zur uneingeschränkten Nutzung aller gestalteten Lebensbereiche.
Barrierefreiheit wird in § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) definiert:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Die TU Clausthal erweitert für ihre Angehörigen und Interessent:innen den digitalen Auftritt sowie die barrierefreien Zugänge zu den Einrichtungen.