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Elterngeld und Elternzeit: zwei unterschiedliche Familienleistungen

Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Jedes Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen.

Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Falls sie nicht berufstätig sind, erhalten sie auch keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen. Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei gleichzeitiger Elternzeit können sie insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein. 

Das Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen. Ist sie abgelaufen, besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen. Während der gesamten Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn gemeldet werden (vor der Geburt des Kindes zählt der errechnete Geburtstermin als Beginn). Bitte verwenden Sie dazu das Formular zum Beantragen der Elternzeit an der TU Clausthal.

Bei befristeten Verträgen von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen gelten besondere Bedingungen bezüglich der Vertragsverlängerung:

Ist der Vertrag nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet, verlängert sich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 die nach den Sätzen 1 und 2 „insgesamt zulässige Befristungsdauer bei der Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind“.

Bei Drittmittelprojekten gilt der Vertrag zwischen Drittmittelgeber:in und der TU Clausthal. Es muss geprüft werden, ob die Vertragslaufzeit verlängert werden kann. Dies ist in der Regel im jeweiligen Vertrag niedergeschrieben.

Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. 

Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren. Dies können Sie mit dem Elterngeldrechner vorher ausprobieren.

Das Elterngeld kann bei der Elterngeldstelle des Landkreises Goslar digital beantragt werden.

 

Weitere Informationen:

Sehr gerne können Sie die Broschüre zu Elternzeit und Elterngeld auch als gedruckte Version im Familienservice abholen.