Mutterschutz (-gesetz)
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium [MuSchG]), das sich an den Zielen eines modernen Mutterschutzes orientiert.
Dieser schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes und ermöglicht ihr die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit, soweit dies verantwortbar ist. Zudem soll der Mutterschutz insgesamt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit, die sich aus der Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Maßnahmen im Beschäftigungsverhältnis ergeben können, entgegenwirken. Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer und stillender Frauen wird ins Zentrum gerückt.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Beamtinnen ausgenommen).
Der Mutterschutz beginnt, sobald Sie schwanger sind. Er gilt bis nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die TU Clausthal kann Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes allerdings erst dann wirkungsvoll mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen schützen, wenn Sie ihr oder ihm Ihre Schwangerschaft beziehungsweise Stillzeit mitteilen. Dafür reicht eine kurze Mitteilung an Ihre oder Ihren Personalsachbearbeiter:in. Die Mitteilung sollte den errechneten Entbindungstermin enthalten. Die Schutzfrist des Mutterschutzgesetzes beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet im Regelfall 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin (bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten 12 Wochen nach der Entbindung). Während der Schutzfristen sind Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Beamtinnen ausgenommen), durch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Zuschuss des Arbeitsgebers finanziell abgesichert.
Wichtige Informationen zum Thema Mutterschutz sind auf der Seite des Sachgebiets Arbeitssicherheit zusammengestellt.
Weitere Links zum Thema Mutterschutz:
- Leitfaden zum Mutterschutzgesetz
- Verwaltungshandbuch: Merkblatt zum Umgang mit Gefahrstoffen für werdende und stillende Mütter
Der Mutterschutz für Beamtinnen ist besonders geregelt. Diese Besonderheiten werden hier nicht erläutert. Denn es gibt unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern und für Bundesbeamtinnen:
- Wenn Sie Bundesbeamtin sind, gilt für Sie die Mutterschutzverordnung des Bundes.
- Wenn Sie Landesbeamtin sind, gilt für Sie die Mutterschutzverordnung Ihres Bundeslandes. In einigen Bundesländern gilt auch die Mutterschutzverordnung des Bundes.